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Die Gesellschaft für Deutsch-Chinesische Freundschaft e.V. (GDCF) Oldenburg
wurde aufgelöst.
In Kürze wird diese Seite abgeschaltet.
Die GDCF Oldenburg wurde im Januar 1979 gegründet. In 45 Jahren hatten wir viele Begegnungen in Oldenburg mit chinesischen Malern und Kalligraphen, Musikern und Wissenschaftlern von unterschiedlichen Universitäten in China. Ausstellungen zeigten verschiedene Facetten der chinesischen Kultur. Mit den chinesischen Studierenden in Oldenburg und Umgebung waren wir in diesen 45 Jahren stets im engen Kontakt.
Im Namen aller Mitglieder bedanken wir uns für das Interesse an der Deutsch-Chinesischen Freundschaft.
Gerlinde Pehlken
Falls Sie Interesse an den Beziehungen zwischen China und Oldenburg haben, dann besuchen Sie bitte die Seite www.china-oldenburg.de
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Der Verein bietet allen Chinafreunden, wenn sie Mitglied in der GDCF-Oldenburg geworden sind, kostenlos - Spenden sind natürlich erwünscht - Bücher aus verschiedenen Fachbereichen und unterschiedlichen Gattungen zur Ausleihe an.
Diese Bibliothek umfasst zur Zeit ca. 200 Bücher. Sie wird von der Familie Winkelseth betreut und gepflegt. Den Interessenten erwarten Werke zur Kunstgeschichte, Sachbücher zur Geschichte, zur Kulturgeschichte, zum Bereich Wirtschaft oder Buddhismus. Bildbände und Romane oder Gedichtbände spiegeln die chinesische Kultur in vielen Facetten. Es gibt Kochbücher, Reiseliteratur und Zeitschriften zu entdecken. Ebenso sind nur chinesischsprachige Bücher vorhanden oder solche in Englisch.
Diese vielfältige Bücherei steht aber nur Vereinsmitgliedern zur Verfügung. Sie nehmen per Email Kontakt mit Familie Winkelseth über unsere Webseite auf, vereinbaren einen Besuchstermin und können bis zu fünf Werke mitnehmen. Die Dauer der Ausleihe ist auf vier Wochen begrenzt.
Haben Sie zu Hause Bücher über China, die Sie allen Mitgliedern zugänglich machen wollen? Der Verein freut sich, wenn der Bestand an Büchern und Zeitschriften wächst. Wir folgen dem Motto: Wissen ist besser als Vorurteile.
Zu "Wie wilde Gräser":------Das 13-jährige Mädchen lebt bei ihrer alten Großmutter und muss mit ihrem Leben aus eigenen Kraft fertig werden. Der Roman erzählt von ihren Erlebnissen, Gedanken und Gefühlen.
Zu "Kuku-Königder Tierzeichen":-----Das bezaubernde Märchen vermittelt authentisch, warum nach heutigem Wissen die chinesischen Tierkreiszeichen entstanden sind.
Zu "Der kleine Wolf und der Gelbe Fluss":-----Diese Geschichte erzählt, wie man mit Mut und Willenskraft sein Ziel erreichen kann, und malt zugleich ein lebendiges Bild von dem gewaltigen Gelben Fluss, dem Mutterfluss Chinas.
Zu "Geheimnisvolle Zeichen":-----Die Geschichte erzählt von einer Versöhnung und der Entstehung einer ungewöhnlichen Freundschaft.. Die Leser lernen in dieser Abenteuergeschichte zugleich die bildhafte Natur der chinesischen Schriftzeichen kennen.
Der Vorstand dankt allen Buchspendern !!! besonders aber folgenden Verlagen:
Frau Dr. Anna Xiulan Zeeck, Desina Verlag in 26129 Oldenburg - www.desinaverlag.de
Herrn Harald Gehlen, conbook Verlag in 40670 Meerbusch - www.conbook-verlag.de
Herrn Jörg Hunger, Schmetterling Verlag GmbH in 70176 Stuttgart - mail info @ schmetterling-verlag.de
Frau Christiane Zick, Knaur-Verlag.de in 80636 München - www.droemer-knaur.de
Frau Lisa Marie Paesike, Rowohlt Verlag Berlin - www.rowohlt.de
Das gesamte Titelverzeichnis aller Buchtitel als Download. Oder hier nach Bereichen geordnet:
Kinder- u. Jugendbücher - Neuerscheinungen - Romane u. Krimis - Sach- u. Wirtschaftsbücher - Kultur u. Kunst - Tibet - Taiwan
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Satzung der Gesellschaft für Deutsch-Chinesische Freundschaft e.V. Oldenburg:
§ 1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen „Gesellschaft für Deutsch-Chinesische Freundschaft e.V. Oldenburg.“ Er hat seinen Sitz in Oldenburg. Nachfolgend abgekürzt GDCF genannt.
§2 Vereinszweck
Punkt 1: Zweck der GDCF ist die Förderung der Völkerverständigung, mit Schwerpunkt auf der Vertiefung der Deutsch-Chinesischen Freundschaft, auf ausschließlich gemeinnütziger Grundlage durch Pflege und Förderung der Beziehungen zwischen dem deutschen und dem chinesischen Volk in allen Bereichen im Geiste internationaler Verständigung.
Punkt 2 : Der Satzungszweck wird verwirklicht durch Pflege und Förderung der Beziehungen zwischen dem deutschen und dem chinesischen Volk in allen Bereichen im Geiste internationaler Verständigung und Völkerfreundschaft insbesondere durch die Durchführung von Veranstaltungen, Vorträgen, Konzerten, Ausstellungen und Kursen.
Punkt 3: Die GDCF steht grundsätzlich allen Menschen offen, die ungeachtet verschiedener politischer und weltanschaulicher Überzeugungen gleichberechtigt an dieser Aufgabe mitarbeiten wollen.
§3 Gemeinnützigkeit
Punkt 1: Die GDCF verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der konkrete Zweck der GDCF ist in § 2 der Satzung dargelegt. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Punkt 2 : Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Punkt 3 : Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 4 Mitgliedschaft
Punkt 1 : Mitglied der GDCF kann jede natürliche oder juristische Person oder Personenvereinigung werden, welche die Satzung und das Programm der GDCF anerkennt und ihren Jahresbeitrag leistet.
Punkt 2 : Über Aufnahme und Ausschluss eines Mitglied entscheidet der Vorstand der GDCF.
Punkt 3 : In Ausnahmefällen kann die Delegiertenversammlung außerordentliche Mitglieder aufnehmen.
Punkt 4 : Der freiwillige Austritt eines Mitglieds erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstands. Er ist nur zum Jahresende unter Einhaltung der Kündigungsfrist von sechs Wochen zulässig.
§ 5 Organe Die Organe der GDCF sind: Die Mitgliederversammlung Der Vorstand Bei Wahlen gilt derjenige als gewählt, der die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen hat. Kommt eine Mehrheit beim ersten Wahlgang nicht zustande, dann ist die Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten durchzuführen, die beim ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten haben.
§ 6 Mitgliederversammlung ( MV )
Punkt 1: Die MV ist das oberste Organ der GDCF.
Punkt 2: Die MV fasst Beschlüsse zu allen Fragen, die GDCF betreffend.
Punkt 3: Die in der MV gefassten Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und von dem Leiter und dem Protokollführer der MV zu unterzeichnen.
Punkt 4: Die MV wählt für die Dauer eines Jahres die Mitglieder des Vorstandes der GDCF.Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zu wählen.
Punkt 5: Die MV ist mindestens einmal jährlich durchzuführen.
Punkt 6: Die Einladung zur MV hat schriftlich unter Angabe der Tagesordnung vierzehn Tage vor dem vorgesehenen Termin zu erfolgen.
Punkt 7: Auf Verlangen von mindestens 20% der Mitglieder der GDCF muss vom Vorstand eine MV mit den beantragten Tagesordnungspunkten einberufen werden.
Punkt 8: Die MV ist beschlußfähig, wenn ordnungsgemäß zu ihr eingeladen wurde und mindestens 20% ihrer Mitglieder anwesend sind.
Punkt 9: Satzungsänderungen, Wahlen, Abwahlen und Auflösung der GDCF müssen als Tagesordnungspunkte schriftlich zu der entsprechenden MV mitgeteilt werden.
§ 7 Vorstand
Punkt 1: Der Vorstand besteht aus mindestens vier Mitgliedern: Dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Kassenwart und dem Schriftführer. Die MV kann den Vorstand erweitern.
Punkt 2: Der Vorstand der GDCF hat die MV vorzubereiten, einzuberufen sowie die Beschlüsse der MV durchzuführen. Er ist der MV rechenschaftspflichtig.
Punkt 3: Dem Vorstand der GDCF obliegt die Leitung aller Geschäfte im Tätigkeitsbereich der GDCF. Er pflegt Kontakt zu anderen GDCF-Vereinen. Der erste und der zweite Vorsitzende vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich gemäß § 26 BGB, wobei der erste und der zweite Vorsitzende jeweils allein vertretungsberechtigt ist.
§ 8 Beiträge
Jedes Mitglied der GDCF hat einen Mitgliederbeitrag zu entrichten, dessen Höhe von der MV festgelegt wird.
§9 Kassenführung und Kassenprüfung
Punkt 1: Die MV wählt für die Dauer von einem Jahr zwei Mitglieder der GDCF als Kassenprüfer. Sie haben nach Ablauf des Geschäftsjahres anhand der Bücher die Kassenprüfung rechnerisch und sachlich zu prüfen und dabei der MV zu berichten. Die Kassenprüfer dürfen kein Vorstandmitglied sein.
§ 10 Änderung der Satzung
Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung zur Änderung der Satzung ist mit 2/3 Mehrheit der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
§ 11 Auflösung der GDCF
Punkt 1: Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit Stimmenmehrheit von 3/4 der erschienenen Mitglieder beschlossen werden.
Punkt 2: Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Förderverein des Alten Gymnasium, Oldenburg, oder einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft.
§12 Inkrafttreten
Die Satzung tritt mit dem Tage der Verabschiedung in Kraft.
Dr.John Goodyear, 1.Vorsitzender
Wolfgang Pehlken, 2.Vorsitzender
beschlossen in der MV in Oldenburg vom 19. Oktober 2017
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2. Vorsitzende - Gerlinde Pehlken
Tel.: 0441-9736488
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Kassenwart - Uwe Kramer
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Schriftführer - Wilhelm Aps
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Adresse der Geschäftsstelle
Gesellschaft für Deutsch-Chinesische Freundschaft e.V. Oldenburg
Parkstr. 9
26122 Oldenburg
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